Herzlich willkommen in meiner Psychologischen Praxis für Jugendliche, Erwachsene und Paare.
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin biete ich psychologische Therapie und Beratung an. Meine Methoden setzen sich aus einem breiten, wissenschaftlich fundierten, Werkzeugkasten zusammen. Auf meiner Homepage finden Sie einen Überblick über mein Angebot und die Rahmenbedingungen. Ich würde mich freuen Sie persönlich kennenzulernen.
Psychologische Beratung
Im Leben gibt es manchmal Phasen, in denen wir das Gefühl haben, in einer Sackgasse zu stecken. Dann kann es sinnvoll sein, sich Hilfe von außen zu holen, um einen neutralen Blick auf das Geschehen zu bekommen. Auslöser für solche Krisen können Partnerschaftskonflikte, schmerzhafte Verluste, berufliche Probleme oder auch Entscheidungsschwierigkeiten sein. Eine psychologische Beratung in meiner Praxis zielt darauf ab, Ihnen mögliche Wege aus der Krise aufzuzeigen, Ihre Handlungskompetenz zu verbessern und verborgene Ressourcen zu aktivieren. Zu meinem Beratungsangebot zählt auch die Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG.
Psychologische Therapie
Bei psychosomatischen Beschwerden, Ängsten, Panikattacken, Persönlichkeitsstörungen, Burn Out, Depression oder akuten Suchtproblemen reicht eine einfache Beratung nicht aus. In diesen Fällen muss eine Therapie ins Auge gefasst werden. In meiner Praxis arbeite ich dabei mit verschiedenen Interventionsformen und Techniken, die auf das Erkennen, Aufarbeiten und Verändern von Erlebtem abzielen und eine langfristige Verhaltensänderung herbeiführen sollen.
Supervision und Selbsterfahrung
Supervision und Selbsterfahrung sind professionelle Beratungsmethoden für Menschen im Beruf oder im Rahmen der Berufsausbildung. Sie gelten als Werkzeuge der Qualitätssicherung und fördern nachhaltige Entwicklungsprozesse. Ich würde mich freuen, wenn ich Sie als Psychologin bei dieser spannenden Reise zu sich selbst begleiten dürfte.
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs. 1a Außstrg
Seit 2013 müssen Eltern vor der einvernehmlichen Scheidung den Nachweis erbringen, dass sie an einer Elternberatung teilgenommen haben, um über die mit der Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder informiert zu sein. In meiner Praxis biete ich eine solche Beratung an.